Das erste Ausbildungsjahr zum Schreiner und Holzmechaniker wird in einem schulischen Berufsgrundschuljahr (BGJ) durchgeführt. Das bedeutet, dass die berufliche Grundbildung nur in der Berufsschule und nicht in einem Betrieb stattfindet. Dieses erste Jahr kann von jedem besucht werden, es wird kein Ausbildungsvertrag benötigt.
Das Berufsgrundschuljahr dauert ein Schuljahr. Eine separate Prüfung muss am Ende des Jahres nicht abgelegt werden. Lediglich die Leistungsnachweise während des Schuljahres müssen wahrgenommen werden. In diesem Jahr wird keine Ausbildungsvergütung bezahlt, der Schulweg ist aber kostenfrei.
Pro Woche finden allein 18 Stunden praktischer Unterricht in den Maschinen- und Bankräumen der beiden Schreinerwerkstätten der Heinrich- Thein- Schule statt.
Allgemeinbildende Fächer | Deutsch | 2 Stunden |
Sozialkunde | 2 Stunden | |
Religion | 1 Stunde | |
Sport | 2 Stunden | |
Fachlicher Unterricht praktische Anteile | praktische Anteile | 18 Stunden |
theoretische Anteile | 12 Stunden |
Dabei werden folgende Lernfelder unterrichtet:
Planung und Herstellung von:
- Einfachen Produkten aus Holz
- Holzprodukten für den Außenbereich
- Einfachen Treppen
- Einfachen Trockenbaukonstruktionen
- Einfachen Einrichtungsgegenständen und
- Produkten aus unterschiedlichen Werkstoffen
Nach dem erfolgreichen Abschluss des BGJ´s hat man
- das erste Lehrjahr als Schreiner oder Holzmechaniker bestanden und kann anschließend in einem Betrieb mit dem zweiten Lehrjahr beginnen
- die Schulpflicht erfüllt
- eine Bescheinigung des 1. Maschinenkurses der Holz Berufsgenossenschaft (TSM I) erworben
- einen Hauptschulabschluss (falls noch nicht vorhanden).